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Gemeinsame Rahmenrichtlinien
für die Fortbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer
der Evangelischen Kirche im Rheinland,
der Evangelischen Kirche von Westfalen,
der Lippischen Landeskirche und der
Evangelisch-reformierten Kirche

Vom 14. März 2014

(KABl. S. 159)

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Die Richtlinien wurden konzipiert auf der Grundlage des gemeinsamen Konzeptes der Trägerkirchen für die pastorale Aus- und Fortbildung unter Berücksichtigung des unterschiedlichen konfessionellen Profils der Landeskirchen und der jeweiligen regionalen Gegebenheiten und Traditionen.
  1. Grundsätze, Zweck und Inhalt pastoraler Fortbildung
    Fortbildung dient dem Auftrag der Kirche, alle ihre Mitlieder zum Dienst zu befähigen und auszustatten – im Sinne der beispielsweise im Epheserbrief beschriebenen „Zurüstung der Heiligen“ (Eph 4,12). Pfarrerinnen und Pfarrer sollen durch Fortbildung Zeit und Raum zur Vertiefung ihres geistlichen Lebens, zur Reflexion ihrer beruflichen Praxis und Handwerkszeug für ihre Arbeit bekommen. Durch die Verbindung dieser Anliegen wird Fortbildung in einem hohen Maß als Gewinn, Motivation und Wertschätzung erfahren.
    Regelmäßige Fortbildung ist Dienst an Kirche und Gemeinde und gehört zu den Dienstpflichten von Pfarrerinnen und Pfarrern. Auch Supervision ist Fortbildung. Sie unterstützt und sichert die berufliche und damit verbundene persönliche Reflexion und hilft zur Rollenklärung.
    Fortbildung im kirchlichen Bereich hat neben den fachlichen und personalen auch geistliche Aspekte des Lernens im Blick. Sie fördert die persönliche Entwicklung, bietet den aktuellen Stand des Wissens oder der Kenntnisse und macht spirituelle Angebote. Weil die drei Aspekte Glauben, Leben und Lernen untrennbar zusammengehören, verbindet die Fortbildung von Pfarrerinnen und Pfarrern geistliches, fachliches und personales Lernen sowie Beratung prozesshaft miteinander.
    Ziele solcher integrierten Bildungsprozesse:
    • Kompetenzen entwickeln
      Die Kirche ist eine Auftragsgemeinschaft. Weil sich die Bedingungen ständig wandeln, unter denen sie ihren Auftrag wahrnimmt, befähigt sie ihre Mitarbeitenden, ihre Kompetenzen weiterzuentwickeln. Kirchliche Fortbildung bietet deshalb Angebote für lebenslanges und differenziertes Lernen der Menschen im kirchlichen Dienst.
    • Die Person stärken
      Die Kirche ist eine Dienstgemeinschaft. Sie gibt Raum und Gelegenheit zur Stärkung der persönlichen Gaben und Fähigkeiten und zur gemeinsamen Rekreation. Kirchliche Fortbildung ermöglicht fachliche, persönliche und spirituelle Begleitung und Entwicklung der Menschen im kirchlichen Dienst.
    • Identität bilden
      Die Kirche ist eine Glaubens- und Überzeugungsgemeinschaft. Sie ist darauf angewiesen, dass ihre Mitarbeitenden ihren Dienst gerne, mit Überzeugung und
      überzeugend tun. Fortbildung ermöglicht, die Identifikation mit der eigenen Kirche in ökumenischer Weite zu vertiefen und kritische Loyalität auszuprägen. Pfarrerinnen und Pfarrer bedürfen um ihrer eigenen Identität willen auch kritischer Infragestellung und ehrlicher Selbstreflexion. Dafür ist es notwendig, sich gelegentlich außerhalb des gewohnten Arbeitszusammenhanges zu begeben und die eigene berufliche Praxis und das Selbstverständnis aus einer gewissen Distanz zu reflektieren. Dafür sind Fortbildungen, die in aller Regel an einem anderen Ort stattfinden, ideal.
  2. Formen der Fortbildung
    Fortbildung vollzieht sich in eintägigen, mehrtägigen oder mehrwöchigen Veranstaltungsformen. Besonders bewährt haben sich Pastoralkollegs von fünftägiger Dauer (Montag bis Freitag). Ökumenische Studienreisen haben in der Regel eine Dauer von bis zu 14 Tagen. Die Langzeitfortbildungen umfassen sechs bis acht Wochen, die sich über z.T. mehrere Jahre verteilen (z.B. Geistliche Begleitung, KSA, Spirituelles Gemeindemanagement). Das Kontaktstudium bietet die Möglichkeit, ein Semester in eigener Verantwortung an einer Theologischen Fakultät oder einer kirchlichen Hochschule zu studieren.
  3. Verpflichtung zur Fortbildung
    Pfarrerinnen und Pfarrer sind berechtigt und verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Während der Dauer der Fortbildungsveranstaltungen sind Pfarrerinnen und Pfarrer von sonstigen dienstlichen Verpflichtungen freigestellt.
    Pfarrerinnen und Pfarrer sollen nach Ablauf der ersten fünf Dienstjahre (siehe FeaRi) innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren mindestens fünf Tage an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Sie können bis zu vierzehn Tagen im Kalenderjahr an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung beantragen Pfarrerinnen und Pfarrer zusammen mit einer Vertretungsregelung bei der für sie zuständigen Stelle. Die Genehmigung einer Fortbildung, welche die Dauer von vierzehn Kalendertagen im Jahr nicht überschreitet, ist zu erteilen, wenn dringende dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Überschreitet die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen insgesamt eine Dauer von vierzehn Tagen pro Kalenderjahr, greifen Verfahren, die die beteiligten Kirchen für ihren Bereich gesondert regeln.1# Fortbildungsplanung soll verbindlicher Gesprächsgegenstand der regelmäßigen Mitarbeitendengespräche sein.
  4. Fortbildungsträger
    Die Fortbildungsveranstaltungen für Pfarrerinnen und Pfarrer werden vornehmlich durch das Gemeinsame Pastoralkolleg in der Trägerschaft der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Lippischen Landeskirche und der Evangelisch-reformierten Kirche durchgeführt. Die Fortbildungsveranstaltungen des Gemeinsamen Pastoralkollegs sowie der Fortbildungseinrichtungen der EKD oder VELKD sind grundsätzlich anerkannte Fortbildungsveranstaltungen. Maßnahmen anderer Veranstalter können nach erfolgter Prüfung durch die jeweiligen Landeskirchen anerkannt werden.
  5. Kostenbeteiligung
    Für die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen des Gemeinsamen Pastoralkollegs können Teilnahmebeiträge erhoben werden. Die Höhe wird von der Dezernatskonferenz des Gemeinsamen Pastoralkollegs festgesetzt.
    Über Zuschüsse zu den Kosten für die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen entscheiden die jeweiligen Landeskirchen.
  6. Aufnahme von Teilnahmebescheinigungen an Fortbildungen in die Personalakten
    Die Bescheinigungen über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen von mehr als eintägiger Dauer sind zu den Personalakten zu nehmen. Bei Teilnahme an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen sind die Pfarrerinnen und Pfarrer verpflichtet, eine Teilnahmebescheinigung für die Personalakte einzureichen.

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1 ↑ Die Teilnahme an Fortbildung geschieht in überwiegend dienstlichem Interesse. Für die Teilnahme an Fortbildungen finden die Regelungen über den Sonderurlaub entsprechend Anwendung, die Dienstbezüge werden belassen. Unfälle während einer Fortbildungsmaßnahme werden nach den Grundsätzen behandelt, die für Unfälle während des Dienstes gelten.