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Geltungszeitraum von: 01.01.1996

Geltungszeitraum bis: 30.09.2011

Ausführungsbestimmungen
zur Fortbildung der Pastorinnen und Pastoren, Pfarrerinnen und Pfarrer in den ersten Amtsjahren (FeA)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 17. März 2000

(KABl. S. 77)

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I. PRÄAMBEL

„Dient einander, ein jeder mit der Gabe, die er empfangen hat, als guter Haushalter der mancherlei Gnade Gottes.“ (1. Petrus 4, 10)
Bei der Fortbildung in den ersten Amtsjahren (FeA) geht es darum, Pastorinnen und Pastoren, Pfarrerinnen und Pfarrern geregelte Möglichkeiten zu bieten, ihren in den verschiedenen Phasen der Ausbildung begonnenen Lernweg weiterzugehen. Die FeA-Kurse wollen Pastorinnen und Pastoren, Pfarrerinnen und Pfarrern helfen, die empfangenen Gaben zu erhalten und zu entfalten. Sie stellen eine Verbindung zwischen der vorhergegangenen Ausbildung und aller nachfolgender Fort- und Weiterbildung dar. Weil die Verkündigung der guten Nachricht Gottes Auftrag an die ganze Gemeinde ist, sind auch die Pastorinnen und Pastoren und Pfarrerinnen und Pfarrer mit ihrer Haushalterschaft eingebunden in den Kreis ehrenamtlich und hauptamtlich Arbeiten der. Eine Fortbildung in den ersten Amtsjahren für Pastorinnen und Pastoren und Pfarrerinnen und Pfarrer wird deshalb teilweise mit der Fortbildung aller in der Kirche Arbeitenden zusammengehen müssen (Beschluss 102 LS 92).
Pastorinnen und Pastoren und Pfarrerinnen und Pfarrer erweitern durch ihre Teilnahme an FeA-Angeboten ihre berufliche Kompetenz, damit sie gemeinsam mit den Menschen in den Gemeinden Nachfolge leben können. Mit der Einrichtung einer Fortbildung in den ersten Amtsjahren stellt sich die Evangelische Kirche im Rheinland ihrem Auftrag, Pastorinnen und Pastoren und Pfarrerinnen und Pfarrer dafür zuzurüsten, ihren Dienst in einer sich ständig verändernden Gesellschaft tun zu können. Die Evangelische Kirche im Rheinland hofft, dass gute FeA-Erfahrungen die Pastorinnen und Pastoren und Pfarrerinnen und Pfarrer über die Berufseingangsphase hinaus zu weiterer Fortbildung motivieren.
  1. Notwendigkeit der Einrichtung einer Fortbildung in den ersten Amtsjahren
    Auch nach Abschluss der ersten und zweiten Ausbildungsphase müssen für Pastorinnen und Pastoren, Pfarrerinnen und Pfarrer weitere Lernangebote gemacht und von diesen wahrgenommen werden, um berufliche Kompetenz generell und in Spezialisierung weiterentwickeln zu können.
    • Bestimmte notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten für das Pfarramt können erst dann gelernt werden, wenn selbstverantwortlich in Handlungsfeldern der Gemeindearbeit, in denen im Vikariat und Hilfsdienst nur anfängliche Erfahrungen gesammelt werden konnten, gearbeitet wird.
    • Im Anschluss an ihre Ausbildung brauchen Pastorinnen und Pastoren, Pfarrerinnen und Pfarrer Begleitung durch Fortbildungsangebote, die ihnen dabei helfen, in der Ausbildung Gelerntes mit der vorfindlichen Situation der jeweiligen Gemeinde und mit ihren eigenen Charismen zusammenzubringen.
    • Auch bei vertrauten Anforderungen an die Arbeiten einer Pastorin/eines Pastors, einer Pfarrerin/eines Pfarrers erweist es sich nach unterschiedlichen Erfahrungen im Laufe der Dienstzeit als notwendig, diese zu reflektieren und weiter zu lernen.
    Pastorinnen und Pastoren, Pfarrerinnen und Pfarrer erweitern durch ihre Teilnahme an FeA-Angeboten ihre berufliche Kompetenz mit dem Ziel, gemeinsam mit den Menschen in den Gemeinden Nachfolge zu leben und zusammen mit anders ausgebildeten Mitarbeitenden in einer sich wandelnden Gesellschaft und angesichts neuer kultureller Entwicklungen den erforderlichen kirchlichen Dienst zu tun.
  2. Hauptziele der FeA
    Hauptziele der FeA sind:
    • Weiterführung theologischer und anderer wissenschaftlicher Orientierung
    • Arbeit an der Entwicklung der persönlichen pastoralen Existenz und Spiritualität
    • Reflexion der pastoralen Praxis
    • Weiterentwicklung der eigenen Handlungskonzepte und Umsetzung in Handlungsmodelle
    • Wahrnehmung von Institution, System und Organisation
    • Wahrnehmung der verschiedenen Begegnungs- und Beziehungswirklichkeiten pastoralen Handelns und deren Gestaltung
  3. Bereiche der FeA
    Die Kursbereiche der FeA sind nachstehend in folgenden zwei Kategorien beschrieben:
    A: Leben und Arbeiten in der Gemeinde und ihren Diensten
    Ziel aller Kursangebote in diesem Bereich ist es, Pastorinnen und Pastoren, Pfarrerinnen und Pfarrern Hilfen anzubieten, ihre eigene Berufskompetenz weiterzuentwickeln. Dazu dienen Elemente der Praxisanleitung, der Praxisbegleitung, der Praxisberatung und Supervision für die pfarramtlichen Handlungsfelder, für die Dimensionen des Gemeindeaufbaus und Probleme der Gemeindeleitung. Es dient dem Erreichen der für diesen Bereich genannten Zielsetzung, Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung in die Kursangebote zu integrieren oder gesondert zum Thema zu machen. Weiterführende theologische Orientierung im Kontext des jeweiligen Themas ist unverzichtbar.
    B: Den kirchlichen Auftrag in gesellschaftlichen und globalen Zusammenhängen reflektieren und gestalten
    Ziel aller Kursangebote in diesem Bereich ist es
    a.)
    Pastorinnen und Pastoren, Pfarrerinnen und Pfarrern Hilfen anzubieten, ihre eigene und die gemeindliche Arbeit unter Berücksichtigung der Lebensbedingungen der Menschen am Ort und in der Gesellschaft profilieren zu können.
    Zeugnis und Dienst in einer säkularen Gesellschaft brauchen die Fähigkeit, den jeweiligen Lebenskontext erheben, beschreiben und deuten zu können. Damit der Glaube Heil wirken kann, bedarf es der Erkenntnis von Gründen und Formen des Unheils.
    b.)
    den Pastorinnen und Pastoren, Pfarrerinnen und Pfarrern Hilfen anzubieten, die globale Eingebundenheit des christlichen Glaubens zu entdecken und zu bedenken und vor Ort in Formen der Spiritualität und in Handlungsschritten zu leben.
  4. Inhalte und Themen der FeA-Bereiche
    Die im Folgenden aufgeführten Einzelbeispiele stellen keine vollständige oder abschließende Aufzählung dar. Auch die Zuordnung zu den Bereichen A und B bleibt – abhängig von den konkreten didaktischen Umsetzungen – variabel. Ein Kursthema kann sich deshalb unter anderen Aspekten in verschiedenen Bereichen wiederholen.
    Bereich A: Leben und Arbeiten in der Gemeinde und ihren Diensten
    A 1: Gottesdienst, Predigt, Kasualien, z. B.
    • Gottesdienst: Theologische Grundlagen, Geschichte und gegenwärtige Praxis
    • Gottesdienst als Lebensäußerung der Gemeinde (z. B. Vorbereitungskreise)
    • Gestaltungsformen und ihre Einübung (z. B. Familiengottesdienste, Medien im Gottesdienst, kreative Formen im Gottesdienst
    • Liturgische Praxis und Gestaltungsmöglichkeiten, erneuerte Agende
    • Die gegenwärtige Predigtpraxis auf dem Hintergrund ihrer Geschichte und Theologie (z. B. missionarische Predigt, seelsorgerlich predigen)
    • Die Predigt im Leben der Gemeinde (z. B. Predigtvor- und -nachgespräche)
    • Gestaltungsformen der Predigt, ihre methodischen Aspekte und ihre Einübung (z. B. Rhetorik in der Predigt, Liedpredigt etc.)
    • Die Amtshandlungen: Theologische Begründung, Abgrenzung, Praktische Gestaltung
    • Ihr Ort in der Gemeinde (z. B. Taufe und Kindersegnung, Trauung im ökumenischen Kontext, Konfirmation)
    • Gestaltungsformen und -inhalte (Kinder- und Erwachsenentaufe, Trauung und nichteheliche Lebensgemeinschaften, Trauerprozess und Beerdigung)
    A 2: Seelsorge, z. B.
    • Seelsorge als Lebensäußerung der Gemeinde: Reflexion ihrer Ziele, ihrer konkreten Aufgaben, ihrer praktischen und methodischen Gestaltung und der umfassenden Einübung
    • Seelsorgerliche Begleitung in Krisen und an Wendepunkten des Lebens (z. B. bei Taufe, Trauung, Beerdigung)
    • Besondere seelsorgerliche Dienste (z. B. Besuchsdienste, Jugendseelsorge, Krankenhausseelsorge, Seelsorge und Beratung)
    • Seelsorgerinnen/Seelsorger und Seelsorge
    • Humanwissenschaftliche und methodische Aspekte in der Seelsorge (z. B. Seelsorge, Psychotherapie, Einübung in das seelsorgerliche Gespräch)
    A 3: Kommunikation des Evangeliums in Gruppen und Kreisen, z. B.
    • Gemeindepädagogische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen unterschiedlichen Lebensalters; ihre Ziele; ihren Zusammenhang mit dem Kontext der Gemeinde, ihre didaktischen und methodischen Aspekte konzipieren, gestalten, reflektieren, weiterentwickeln, einüben
    • Biblische Geschichten mit Kindern erleben
    • Mit Gruppen in der Gemeinde thematisch arbeiten
    • Presbyter-/Presbyterinnen-Freizeiten gestalten
    • Erwachsenenbildung in der Gemeinde
    A 4: Diakonie, z. B.
    • Diakonie in der Gemeinde und in übergemeindlichen Einrichtungen: ihre Begründung und Abgrenzung, ihre praktische Organisation im politischen und wirtschaftlichen Rahmen der Gesellschaft; z. B. im Blick auf folgende Felder:
    • „Randgruppen“-Arbeit in der Gemeinde (Asyl, Nichtsesshafte etc.)
    • Gemeinde und Sozialisation
    • Gemeinde und „Neue Arbeit“
    • Kirche in der industriellen Welt
    • Diakonische Einrichtungen und ihre Chancen und Probleme in der Kirche, ihre Vernetzung mit der Gemeindediakonie (z. B. Krankenhäuser, Kindergärten, Alteneinrichtungen, Rehabilitations- und Therapieeinrichtungen)
    A 5: Ökumene, z. B.
    • Ökumenische Theologie und ökumenische Wirklichkeit mit Bezug auf die ökumenische Situation der Gemeinde vor Ort (z. B. Ökumenische Partnerschaften, Ev.-Kath. Ökumene, Landeskirche und Freikirchen, Allianz)
    • Gemeinde angesichts der Begegnung von Menschen verschiedener kultureller und religiöser Traditionen in ihrem Horizont
    • Gemeinde und die weltweite missionarische Herausforderung (z. B. Missio Dei und missionarische Strategie, Mission oder Partnerschaft der Religionen)
    • Gemeinde im Nord-Süd-Gefälle (z. B. Dritte-Welt-Läden in der Gemeinde: Chancen und Probleme)
    A 6: Kirche und Israel/Christen – Juden
    • (siehe rheinischer Beschluss LS 1980)
    A 7: Gemeindeleitung, z. B.
    • Leiten, Delegieren, Kooperation, Verwalten in der Gemeinde
    • Kooperation von haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der Gemeinde (z. B. mit dem Presbyterium gemeinsam planen)
    • Gemeinde und Management (Umgang mit der Zeit, Delegation)
    • Umgang mit Konflikten
    • Kirchliche Verwaltung und Pfarrerdienstrecht
    A 8: Gemeindeaufbau, z. B.
    • Theologie des Gemeindeaufbaus als Reflexion und Konzeption von Identität und Spiritualität der Gemeinde in ihren Diensten (z. B. die Bedeutung der Barmer Theologischen Erklärung für Identität, Gestalt und Auftrag der Gemeinde)
    • Pfarrerinnen und Pfarrer: Amt – Geschwisterschaft – Kooperation
    • Die Laien (Mitarbeiterschaft und Charismen/Begabungen)
    • Von der Betreuungsgemeinde zur Beteiligungsgemeinde (Kerngemeinde – Randsiedler – Fernstehende)
    A 9: Zur pastoralen Existenz, z. B.
    • Als Mann und Frau im Pfarramt leben: Erwartungen, Rollen, Konflikte, Spiritualität, Auftrag
    • Rollenerwartungen und persönliche Existenz (z. B. Distanz und Nähe zu Menschen in der Gemeinde; Enttäuschung im Pfarramt)
    • Formen der eigenen Spiritualität entdecken und entwickeln
    • Frauenspezifische Fragestellungen im Pfarramt
    Bereich B: Den kirchlichen Auftrag in gesellschaftlichen und globalen Zusammenhängen reflektieren und gestalten
    B 1: Information über gesellschaftliche Zusammenhänge, z. B.
    • Grundkenntnisse des Wirtschaftskreislaufes
    • Regeln des Marktes und Soziale Marktwirtschaft, z. B. Kapital, Arbeit, Ökologie
    • Demokratische Strukturen und ihre Fortentwicklung, z. B. Parteiendemokratie, Runde Tische, Basisdemokratie
    • Bevölkerungsentwicklung und Zukunft, z. B. Generationenvertrag
    • Gesellschaft und Medien, z. B. elektronische Medien und Familie, Meinungsvielfalt
    B 2: Erkenntnisse und Deutungsmöglichkeiten gesellschaftlicher und kirchlicher Entwicklungen, z. B.
    • Statistik und Meinungsbildung, z. B. Umgang mit Ergebnissen von Statistiken
    • Unterschiedliche Verfahren zur Erkundung, Erhebung und Auswertung von Daten, z. B. Fragestellungen zu Gemeindeanalyse, zur Erkundung der Ortsgemeinde, Region
    • Informationsquellen verfügbar machen und sich ihrer bedienen lernen, z. B. EDV, Gemeindekartei
    • Grundkenntnisse systemischen Denkens und ihre Relevanz für kirchliche Wirklichkeit im gesellschaftlichen Kontext, z. B. Möglichkeiten der Steuerung komplexer Systeme
    B 3: Zeugnis und Dienst der Kirche in der Gesellschaft, z. B.
    • Öffentlichkeitsarbeit, z. B. Gemeindebrief, Medien, Lokalfunk, Regionalfunk
    • Arbeit am konziliaren Prozess
    • Dienste an besonderen Zielgruppen der Gesellschaft, z. B. Stadt, Land, Armut, Arbeitslosigkeit, Asylbewerber
    • Kirche und Kultur
    • Verhältnis von Gesellschaft, Staat und Kirche
    • Gestalten des Zeugnisses der Kirchen in der Öffentlichkeit, z. B. Evangelisation, Gebietsmission
    B 4: Informationen zu globalen Entwicklungen und zu ökumenischen Konstellationen, z. B.
    • Aspekte der Weltwirtschaft, z. B. Welthungerkatastrophe, Überflussgesellschaft auf dem Weg zu einer gerechteren Weltwirtschaftsordnung
    • Aspekte der Ökologie, z. B. Ozonloch, Regenwald und Weltklimakatastrophe
    • Aspekte einer Weltfriedensordnung, z. B. die Rolle der christlichen Kirchen im Konflikt auf dem Balkan, der Nahe Osten und die Politisierung der monotheistischen Religionen, Gegenwärtige Entwürfe eines Weltethos
    B 5: Begegnung mit Weltreligionen und Weltanschauungen, z. B.
    • Wahrnehmung verschiedener Religionen und Weltanschauungen, z. B. Formen des Islam
    • Die multikulturelle Gesellschaft als Herausforderung, z. B. Auseinandersetzung mit dem Fundamentalismus, Begegnung des „Anderen“ und „Fremden“ in der eigenen Glaubenserfahrung
    • Kritische Auseinandersetzung mit Weltreligionen und Weltanschauungen, z. B. Antisemitismus, Begegnung des „Anderen“ und „Fremden“, Zenbuddhismus und die Übung der Meditation, Islam und die westliche Moderne
    B 6: Zu Konzeptionen und Modellen der weltweiten Verantwortung der Kirchen, z. B.
    • Die ökumenische Bewegung und der Ökumenische Rat der Kirchen, z. B. konziliarer Prozess, Konzeptionen neuerer Theologie
    • Kirchliche Entwicklungshilfe
    • Weltmission und/oder Dialog der Weltreligionen, z. B. Probleme ökumenischer Partnerschaft, Theologie der Befreiung – Befreiung der Theologie? 500 Jahre Lateinamerika
  5. Zur Durchführung der FeA-Kurse
    Die vorgenannten Fortbildungsbereiche bedürfen der ständigen Überprüfung und ggf. Ergänzung. Ein Kurs kann in der vorgenannten Weise thematisch strukturiert werden. Er ist aber auch als ein auf ein kirchliches Arbeitsfeld bezogenes Projekt möglich.
    Die Zusammenstellung der Ziele, Inhalte und Themen verdeutlicht, dass die Kursangebote der FeA sich als Einstieg in die weitere Fortbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer versteht. Die FeA-Kurse werden sich auf die spezifischen Problemstellungen der Berufsanfangsphase konzentrieren. Hier beginnen Pastorinnen und Pastoren, Pfarrerinnen und Pfarrer eigene „Spuren zu treten“, die ihnen wiederbegegnen, ihnen Arbeitsräume eröffnen oder begrenzen.
    Bei der didaktischen Strukturierung der Kursangebote wird es deshalb nötig, im Zusammenhang mit dem jeweiligen Thema die folgenden drei Ebenen sinnvoll miteinander in Beziehung zu bringen:
    • Gemeinsamer Umgang mit der Bibel, theologischer Lehre und kirchlicher Tradition und geistlich-spirituelle Anleitung in verschiedenen möglichen Formen
    • Intensive und fachgerechte Beschäftigung mit dem Thema
    • Systematischer Austausch und Aufarbeitung der ersten Erfahrungen in der praktischen Gemeindearbeit
    Bei manchen Kursangeboten legt es sich nahe, bei anderen scheint es unumgehbar, dass Pastorinnen und Pastoren, Pfarrerinnen und Pfarrer mit anders ausgebildeten Hauptamtlichen (Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern, Jugendleiterinnen und Jugendleitern usw.) zusammenarbeiten. Das in der Evangelischen Kirche im Rheinland schon im Ansatz genutzte Modell der „Integrierten Fortbildungsangebote“ sollte dazu in weit größerem Umfang genutzt werden können.
    Bei anderen Kursen sollte bewusst darauf geachtet werden, dass durch die Zusammensetzung der Gruppe der teilnehmenden Pastorinnen und Pastoren, Pfarrerinnen und Pfarrer in den ersten Amtsjahren älteren Kolleginnen und Kollegen begegnen können, die in ihrer Lebens-, Berufs- und Glaubensgeschichte an einem anderen Ort/Zeitpunkt sind als sie selbst. Deshalb wird die FeA mit anderen Institutionen der Pfarrerfortbildung zusammenarbeiten.
    Regionale Besonderheiten machen Kursangebote in Regionen nötig.
  6. Zur Teilnahme an der FeA
    1. Die Teilnahme an den Kursen der FeA gehört zu den Dienstpflichten der Pastorinnen und Pastoren, Pfarrerinnen und Pfarrer in der Evangelischen Kirche im Rheinland.
    2. Sie ist Bestandteil der Dienstanweisung aller Frauen und Männer im Probedienst, im Sonderdienst und im Pfarramt.
    3. Der Zeitraum für die Fortbildung in den ersten Amtsjahren sind die ersten sechs Jahre nach Ablauf des ersten Probedienstjahres.
    4. Sie geschieht in Kooperation mit allen landeskirchlichen Einrichtungen der Fort- und Weiterbildung.
    5. Weitere Kooperationspartner können nach Bedarf hinzugezogen werden. Die Fortbildung umfasst insgesamt 30 Teilnahmetage bzw. 6 Kurswochen zu fünf Tagen. Die Kurse sind angemessen auf die Zeit des Probedienstes, des Sonderdienstes und der ersten Amtsjahre zu verteilen.
    Aus den Kursangeboten in den Bereichen A und B sind jeweils mindestens zwei Wochen auszuwählen.
  7. Finanzierung einer landeskirchlichen Fortbildung in den ersten Amtsjahren
    Die Kosten der Fortbildung in den ersten Amtsjahren trägt die Landeskirche.
    Die Gemeinden erstatten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Fahrtkosten.
    Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zahlen einen Verpflegungsanteil selbst.
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II.

Die erforderlichen Mittel sind im landeskirchlichen Haushalt ab 1996 zu veranschlagen.
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III.

Die Pflicht zur Teilnahme an der Fortbildung in den ersten Amtsjahren beginnt am 1. Januar 1996.