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Geltungszeitraum von: 21.02.1973

Geltungszeitraum bis: 15.03.2013

Kirchengesetz
über die Einführung neuer Gottesdienstordnungen
zur Ordination und Einführung in eine Pfarrstelle
in der Evangelischen Kirche im Rheinland

Vom 12. Januar 1973

(KABl. S. 19)

Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1

Die vom Rat der Evangelischen Kirche der Union – Bereich Bundesrepublik und Berlin-West – durch Verordnung vom 5. September 19721# beschlossenen Gottesdienstordnungen
Ordination zum Dienst der öffentlichen Verkündigung,
Ordination zum Dienst der öffentlichen Verkündigung, verbunden mit Einführung in die erste Pfarrstelle,
Einführung in eine Pfarrstelle
werden in der Evangelischen Kirche im Rheinland nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eingeführt:
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§ 2

Die Verpflichtung auf die Bekenntnisse erfolgt durch mündliche Erklärung im Ordinationsgottesdienst.
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§ 3

Die „Anrede“ an den Ordinanden (Vorhalt) ist Bestandteil der Ordination.
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§ 4

Die in den Gottesdienstordnungen enthaltenen Gebete können gegen andere entsprechende Gebete ausgetauscht werden.
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§ 5

Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.2#

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1 ↑ Nr. 254.
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2 ↑ Das Kirchengesetz wurde am 20. Februar 1973 verkündet.