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Geltungszeitraum von: 16.12.2009

Geltungszeitraum bis: 15.03.2013

Gesetzesvertretende Verordnung
zur Erprobung des Agendenentwurfs
„Berufung – Einführung – Verabschiedung“
der Union Evangelischer Kirchen in der EKD
in der Evangelischen Kirche im Rheinland

Vom 6. November 2009

(KABl. S. 317)

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Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland hat aufgrund von Artikel 128 Absatz 3 Buchstabe b) in Verbindung mit Artikel 150 der Kirchenordnung die folgende Gesetzesvertretende Verordnung beschlossen:
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§ 1

( 1 ) Der vom Präsidium der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland auf seiner Tagung vom 3. September 2009 zur Erprobung und Stellungnahme freigegebene Entwurf einer neuen Agende „Berufung – Einführung – Verabschiedung“ wird in der Evangelischen Kirche im Rheinland bis zur endgültigen Einführung einer neuen Agende zur Erprobung freigegeben.
( 2 ) Die in dem Agendenentwurf enthaltenen "Liturgien" (Gottesdienstliche Ordnungen) können in den Kirchengemeinden neben oder anstelle des Abschnittes „Gottesdienstordnung für Ordination, Einführung, Bevollmächtigung und Vorstellung“ im Zweiten Teil der von der Synode der Evangelischen Kirche der Union am 30. Mai 1988 beschlossenen revidierten Agende der Evangelischen Kirche der Union, II. Teil, verwendet werden.
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§ 2

Die Befugnis des Presbyteriums, gemäß Artikel 72 Absatz 2 der Kirchenordnung1# die Gottesdienstordnung der Kirchengemeinde festzulegen, bleibt unberührt.
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§ 3

Änderungsvorschläge zum Entwurf der Agende sind der Kirchenleitung bis zum 1. September 2010 mitzuteilen.
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§ 4

Diese Gesetzesvertretende Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft2#.

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1 ↑ Nr. 1.
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2 ↑ Die Gesetzesvertretende Verordnung ist am 15. Dezember 2009 verkündet worden.