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Verordnung
über die Einführung der
„Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder“ (Perikopenordnung)
der Union Evangelischer Kirchen
und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands
in der Evangelischen Kirche im Rheinland
(Perikopenordnungs-Verordnung – PeriVo)

Vom 21. Juni 2018

(KABl. S. 169)

Auf Grund von § 5 des Kirchengesetzes über die Einführung des Evangelischen Gottesdienstbuches der Evangelischen Kirche der Union in der Evangelischen Kirche im Rheinland1# vom 14. Januar 2000 (KABl. S. 71), geändert durch Kirchengesetz vom 15. Januar 2004 (KABl. S. 112), erlässt die Kirchenleitung folgende Verordnung:
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§ 1
Gottesdienstliche Texte und Lieder

( 1 ) Die von der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen am 11. November 2017 beschlossene „Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder“ (ABl.EKD S. 375) wird in der Evangelischen Kirche im Rheinland zum Gebrauch empfohlen. Die nach Kirchenjahr und Anlass wechselnden Stücke des „Evangelischen Gottesdienstbuches – Agende für die Evangelische Kirche der Union und die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands“ werden entsprechend geändert.
( 2 ) Mit dem Beginn des Kirchenjahres 2018/19 am 1. Advent 2018 wird der Predigtjahrgang I zum Gebrauch empfohlen.
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§ 2
Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Kirchlichen Amtsblatt2# in Kraft.

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1 ↑ Nr. 251.
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2 ↑ Die Verordnung ist am 15. August 2018 veröffentlicht worden.