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Richtlinien
für die Fortbildung von Presbyterien

Vom 10. Januar 2023

(KABl. S. 87)

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1. Grundsätzliches

  1. Fortbildung von Presbyterien bezeichnet die Förderung des gesamten Gremiums und auf diesem Wege auch seiner einzelnen Mitglieder mit dem Ziel, die Leitungskompetenz in geistlicher und fachlicher Hinsicht zu stärken. Sie dient dazu, das Presbyterium in der Wahrnehmung seiner Aufgaben entsprechend der Kirchenordnung zu unterstützen.
  2. Für die Fortbildung werden ausreichende Finanzmittel von Gemeinden, Kirchenkreisen und der Landeskirche zur Verfügung gestellt.
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2. Das Presbyterium

  1. Das Presbyterium als Leitungsgremium ist zur Fortbildung verpflichtet.
  2. Jede Presbyterin und jeder Presbyter haben das Recht darauf, sich für ihre oder seine Aufgabe angemessen fortzubilden. Sie haben einen Anspruch auf die Erstattung von entstehenden Kosten. Die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes als Presbyterin oder Presbyter beinhaltet die Bereitschaft zur Fortbildung.
  3. Die Kirchengemeinde stattet die neu gewählten Presbyterinnen und Presbyter mit grundlegenden Materialien und Informationen über die Kirchengemeinde und die Evangelische Kirche im Rheinland aus.
  4. Die Kirchengemeinde sichert den Informationsfluss bezüglich Materialien, Fortbildungen und Veranstaltungen der unterschiedlichen Ebenen zu den Presbyterinnen und Presbytern und ermöglicht ihnen den Zugang zu Portal und Intranet (portal.ekir.de) der Landeskirche, um sich eigenständig zu informieren.
  5. Die Kirchengemeinde veranlasst die Zusendung des Magazins EKiR.info an die Presbyterinnen und Presbyter.
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3. Der Kirchenkreis

  1. Der Kirchenkreis unterstützt Fortbildungen für Presbyterien.
  2. Der Kirchenkreis beruft eine Synodalbeauftragte oder einen Synodalbeauftragten für die Fortbildung von Presbyterien.
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4. Die Landeskirche

  1. Die Landeskirche bietet Fortbildung für Presbyterien an.
  2. Das Landeskirchenamt entwickelt ein landeskirchliches Fortbildungsangebot und fördert, unterstützt und begleitet die Presbyterien bei der Fortbildung.
  3. Das Landeskirchenamt unterstützt die Synodalbeauftragten für die Fortbildung von Presbyterien bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.