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Geltungszeitraum von: 01.08.1999

Geltungszeitraum bis: 30.06.2020

Verordnung
über die Übertragung von Befugnissen

Vom 7. Mai 1999

(KABl. S. 176)

Aufgrund von § 19 Abs. 2 des Reisekostenrechtes1# – kirchliche Fassung vom
11. Juni 1999 (KABl. S. 173) erlässt die Kirchenleitung folgende Verordnung:
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§ 1
Befugnis

Die Befugnis zur Anpassung der Beträge nach den §§ 7 und 8 des Reisekostenrechtes – kirchliche Fassung – und zum Erlass von Verwaltungsvorschriften zum Reisekostenrecht – kirchliche Fassung – wird dem Landeskirchenamt übertragen.
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§ 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 1999 in Kraft.

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1 ↑ Nr. 790.