.

Geltungszeitraum von: 29.11.2007

Geltungszeitraum bis: 30.09.2021

Richtlinien
zum zentralen Bewerbungsverfahren
für den Zugang zum Pfarrdienst

Vom 29. November 2007
In der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 20101#

(KABl. S. 322)

#

1. Allgemeines

Die Landessynode hat mit Beschluss Nr. 9 vom 10. Januar 2007 beschlossen, den Zugang zum Pfarrdienst durch ein zentrales Bewerbungsverfahren zu eröffnen.
Die Übernahme von Theologinnen und Theologen in den Probedienst und in Pfarrstellen mit besonderem Auftrag (mbA-Stellen) erfolgt halbjährlich zum 1. Januar und zum 1.Juli eines Kalenderjahres.
Die Kirchenleitung legt die Zahl der Stellen im Rahmen einer mittelfristigen Personalplanung jährlich unter Beteiligung des Ständigen Finanzausschusses und des Ständigen Innerkirchlichen Ausschusses fest.
#

2. Auswahl- und Bewerbungskommission

Zur Durchführung der Auswahl- und Bewerbungsverfahren wird eine Kommission gebildet.
Die Mitglieder der Kommission werden von der Kirchenleitung berufen. Die Kommission soll je zur Hälfte mit Frauen und Männern besetzt werden. Die beteiligten Personen erhalten im Vorfeld eine Schulung, durch die sie auf das Verfahren vorbereitet werden. Sie können während der Zeit ihrer Mitarbeit in der Kommission Supervision in Anspruch nehmen.
#

3. Bewerbungsausschuss

Aus der Auswahl- und Bewerbungskommission wird zur Durchführung des jeweiligen Bewerbungstages ein Bewerbungsausschuss gebildet. Ihm gehören an:
  1. Für Bewerbungen in den Probedienst von Personen, die ihre Zweite Theologische Prüfung vor der Prüfungskommission der Evangelischen Kirche im Rheinland abgelegt haben:
    1. eine Dezernentin oder ein Dezernent, die oder der nicht der Abteilung I im Landeskirchenamt angehört,
    2. eine Pfarrerin oder ein Pfarrer,
    3. ein Gemeindemitglied.
    Den Vorsitz hat eine Dezernentin oder ein Dezernent.
  2. Für Bewerbungen in den Probedienst von Personen, die ihre Zweite Theologische Prüfung vor einer anderen Prüfungskommission abgelegt haben:
    1. zwei Dezernentinnen oder Dezernenten der Abteilung I im Landeskirchenamt,
    2. zwei Pfarrerinnen oder Pfarrer,
    3. zwei Gemeindemitglieder.
    Den Vorsitz hat eine Dezernentin oder ein Dezernent.
  3. Für Bewerbungen auf mbA-Stellen:
    1. zwei Dezernentinnen oder Dezernenten der Abteilung I im Landeskirchenamt,
    2. zwei Pfarrerinnen oder Pfarrer,
    3. zwei Gemeindemitglieder.
    Den Vorsitz hat eine Dezernentin oder ein Dezernent.
#

4. Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren setzt sich aus zwei Elementen zusammen:
1. Bewertung der schriftlichen Unterlagen
Für das Bewerbungsverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen:
Motivationsschreiben, Lebenslauf mit dienstlichem Werdegang, Zeugnisse der Theologischen Prüfungen, zwei Arbeitsproben, bis zu drei Referenzen.
Die Bewertung dieser Unterlagen und der Personalakte erfolgt durch drei Mitglieder der Auswahl- und Bewerbungskommission. Dabei werden fachliche Kriterien (z.B. berufliche Erfahrungen, Familienarbeit, Fortbildung) und formale Kriterien (Vollständigkeit, Rechtschreibung) berücksichtigt.
Für Personen, die ihre Zweite Theologische Prüfung vor der Prüfungskommission der Evangelischen Kirche im Rheinland abgelegt haben, werden die Vikariatsberichte durch den Bewerbungsausschuss gesondert bewertet.
Das Ergebnis der Bewertung der schriftlichen Unterlagen wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Bewerbungsverfahren schriftlich mitgeteilt.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden in der Rangfolge der erreichten Punktzahl vom Landeskirchenamt zum Bewerbungstag eingeladen. Bei der Ermittlung der Punktzahl werden die Punkte für die Gesamtprüfungsnote und die Punkte für die weiteren schriftlichen Unterlagen im Verhältnis 1:1 gewertet. Zum Bewerbungstag werden maximal doppelt so viele Personen zugelassen, wie Stellen ausgeschrieben sind.
2. Bewerbungstag
  1. Für Bewerbungen in den Probedienst von Personen, die ihre Zweite Theologische Prüfung vor der Prüfungskommission der Evangelischen Kirche im Rheinland abgelegt haben:
    Der Bewerbungsausschuss bildet seine Bewertung durch eine Selbstpräsentation mit anschließendem strukturierten Interview.
  2. Für Bewerbungen in den Probedienst von Personen, die ihre Zweite Theologische Prüfung vor einer anderen Prüfungskommission abgelegt haben:
    Der Bewerbungsausschuss bildet seine Bewertung aufgrund einer Selbstpräsen¬tation mit anschließendem strukturierten Interview. Außerdem ist in einem Kolloquium die Kenntnis von wichtigen synodalen Themen (z.B. Barmer Theologische Erklärung, christlich-jüdischer Dialog sowie „UEK-Kirche“ und presbyterial-synodale Ordnung) nachzuweisen.
  3. Für Bewerbungen auf mbA-Stellen:
    Der Bewerbungsausschuss bildet seine Bewertung durch eine Selbstpräsentation, ein strukturiertes Interview, die Bearbeitung eines Fallbeispiels und eine Gesprächsübung.
Den Mitgliedern des Bewerbungsausschusses liegen alle schriftlichen Unterlagen sowie deren Bewertung vor.
Das Ergebnis der Bewertung des Bewerbungstages wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern schriftlich mitgeteilt.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden im Vorfeld über das Verfahren informiert. Die am Bewerbungstag Teilnehmenden erhalten eine Information über den Ablauf dieses Tages.
#

5. Anforderungskriterien

Das Bewerbungsverfahren stützt sich auf Anforderungen an den Pfarrberuf. Dabei werden acht Kompetenzbereiche überprüft, die sich in Teilkompetenzen untergliedern lassen:
  1. Theologische Kompetenz:
    Theologisches Wissen
    Fachübergreifendes Wissen
    Berufsbezogene Erfahrungen und Kenntnisse
    Spiritualität
  2. Missionarische Kompetenz:
    Vermittlung des christlichen Glaubens
    Auftreten und Ausstrahlung
    Offenheit und Aufgeschlossenheit
  3. Kybernetische Kompetenz:
    Steuerung und Leitung
    Motivationskraft
  4. Organisations- und Planungskompetenz
    Konzeptionelle Fähigkeiten
    Ziel- und Ergebnisorientierung
    Selbstorganisation
  5. Kommunikationsfähigkeit
    Sprachliches Ausdrucksvermögen
    Dialog- und Kontaktfähigkeit
    Überzeugungsfähigkeit
    Empathie/seelsorgliche Fähigkeiten
  6. Kooperations- und Teamfähigkeit
    Zusammenarbeit und Integration
    Konflikt- und Kompromissfähigkeit
  7. Belastbarkeit und Leistung
    Innere Stärke
    Innerer Antrieb
  8. Lern- und Veränderungsbereitschaft
    Offenheit und Innovationsfähigkeit
    Reflexionsvermögen
Die Prüfung des theologischen und fachübergreifenden Wissens ist durch die Theologischen Prüfungen erfolgt.
#

6. Punktesystem

Die Gesamtpunktzahl wird errechnet aufgrund
  • der Gesamtprüfungsnote der Theologischen Prüfungen,
  • der Bewertung der weiteren schriftlichen Unterlagen,
  • der Bewertung des Bewerbungstages.
Die Gesamtprüfungsnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Gesamtnoten der Ersten und Zweiten Theologischen Prüfung. Bei den Bewerberinnen und Bewerbern für den Probedienst wird die Gesamtnote der Ersten Theologischen Prüfung und die Gesamtnote der Zweiten Theologischen Prüfung im Verhältnis 1:2 zu einer Gesamtprüfungsnote addiert.
Durchschnittsnote
Punkte
1,00 - 1,50
6
1,51 - 1,75
5,5
1,76 - 2,00
5
2,01 - 2,25
4,5
2,26 - 2,50
4
2,51 - 2,75
3,5
2,76 - 3,00
3
3,01 - 3,25
2,5
3,26 - 3,50
2
3,51 - 3,75
1,5
3,76 - 4,00
1
Die drei Mitglieder der Auswahl- und Bewerbungskommission können für die weiteren schriftlichen Unterlagen bis zu sechs Punkte erteilen.
Der Bewerbungsausschuss bewertet beim Bewerbungstag die einzelnen Kompetenzbereiche mit jeweils bis zu sechs Punkten. Die Endpunktzahl, die für den Bewerbungstag vergeben wird, errechnet sich aus dem Durchschnitt der jeweils erreichten Punktzahl und wird kaufmännisch auf eine Dezimalstelle gerundet.
Bei der Ermittlung der Gesamtpunktzahl werden für Bewerbungen in den Probedienst von Personen, die ihre Zweite Theologische Prüfung vor der Prüfungskommission der Evangelischen Kirche im Rheinland abgelegt haben, die Punkte für die Gesamtprüfungsnote fünffach, die Punkte für die weiteren schriftlichen Unterlagen einfach, die Punkte für die Vikariatsberichte zweifach und die Punkte für den Bewerbungstag zweifach gewertet.
Bei der Ermittlung der Gesamtpunktzahl werden für Bewerbungen in den Probedienst von Personen, die ihre Zweite Theologische Prüfung vor einer anderen Prüfungskommission abgelegt haben, die Punkte für die Gesamtprüfungsnote fünffach, die Punkte für die weiteren schriftlichen Unterlagen einfach, die Punkte für den Bewerbungstag (einschließlich Kolloquium) vierfach gewertet.
Bei der Ermittlung der Gesamtpunktzahl für Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst sowie Pastorinnen und Pastoren mit Anstellungsfähigkeit werden die Punkte für die Gesamtprüfungsnote dreifach, die Punkte für die weiteren schriftlichen Unterlagen zweifach und die Punkte für den Bewerbungstag fünffach gewertet.
#

7. Übernahmeentscheidung

Das Landeskirchenamt entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Bewerbung auf eine mbA-Stelle bzw. Probedienststelle.
Das Landeskirchenamt richtet sich bei seiner Entscheidung nach der im Bewerbungsverfahren erreichten Punktzahl. Die Bewerberinnen und Bewerber werden in der Rangfolge der erreichten Punktzahl auf die von der Kirchenleitung errichteten Stellen berufen. Sie müssen als Gesamtpunktzahl mindestens 40 Punkte von maximal 60 möglichen Punkten erreichen.
Bis zu 10% der jährlich errichteten mbA-Stellen bzw. der Probedienststellen können für besonders begründete Ausnahmefälle vorgesehen werden.
#

8. Wiederbewerbung

Wiederbewerbungen sind möglich. Bewerberinnen und Bewerber, die abgelehnt werden, erhalten ein Absageschreiben, in dem auf die Chancen einer erneuten Bewerbung eingegangen wird. Wiederbewerberinnen und Wiederbewerber können innerhalb von zwei Jahren nach der ersten Teilnahme am Bewerbungsverfahren den Antrag stellen, mit der im Verfahren bereits erworbenen Punktzahl in die Berufungsentscheidung einbezogen zu werden. Nach Ablauf von zwei Jahren nehmen sie erneut an dem Verfahren teil.

#
1 ↑ Die Bekanntmachung der Neufassung der Richtlinien berücksichtigt die Richtlinien vom 29. November 2007 sowie nachfolgende Änderungen einschließlich der Änderung durch Beschluss vom 29. Oktober 2010 (KABl. 321).