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Geltungszeitraum von: 11.03.2011

Geltungszeitraum bis: 11.03.2012

Presbyteriumswahl 2012

Vom 11. März 2011

(KABl. S. 259)

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Presbyteriumswahlgesetz
und andere Rechtsbestimmungen
für die Presbyteriumswahl 2012

Für die Presbyteriumswahl 2012 wird wieder ein Sonderdruck erstellt, der alle rechtlichen Grundlagen, die im Zusammenhang mit der Wahl wichtig sind, die Ausführungsbestimmungen sowie Formulare und den Terminplan enthält.
Das Heft kann im Online-Shop zur Wahl: www.presbyteriumswahl2012.de kostenlos bestellt werden.
Für weitere Informationen steht das Dezernat V.1 im Landeskirchenamt zur Verfügung.
Das Landeskirchenamt
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Terminplan zur Presbyteriumswahl 2012

Die Kirchenleitung hat am 11. März 2011 gem. § 9 des Presbyteriumswahlgesetzes vom 14. Januar 2011 (KABl. S. 164) den nachstehenden Terminplan beschlossen:
Termin
Terminplan zur Presbyteriumswahl 2012
Vorschrift
bis 11.06.2011
Beschlüsse vor Beginn des Wahlverfahrens:
1. Festsetzung der Zahl der Presbyterinnen und Presbyter
§ 5 PWG
2. Festsetzung der Zahl der zu wählenden beruflich Mitarbeitenden
§ 3 Abs. 1 MWG
3. Bildung von Wahlbezirken
§ 6 Abs. 1 PWG
4. Bildung von Stimmbezirken
§ 7 PWG
5. Berufung des Wahlvorstandes
§ 8 PWG
6. Festlegung des Wahlortes und der Wahlzeit
§ 10 Abs. 3 PWG
7. Festlegung des Ortes der Bekanntmachungen
§ 10 Abs. 4 PWG
8. Wahlvorschlagsverfahren
§ 11 PWG
9. Festlegung des Termins zur Prüfung der Wahlvorschläge, ggf. Feststellung der Vorschlagsliste
§ 13 PWG
10. Festlegung des Verfahrens zur Wahlbenachrichtigung
§ 15 Abs. 1 PWG
11. Präsentation der Kandidatinnen und Kandidaten
§ 16 Abs. 1 PWG
12. Auslegung des Wahlverzeichnisses
§ 18 PWG
13. Allgemeine Briefwahl
§ 21 PWG
14. Feststellung des Wahlergebnisses
§ 24 PWG
15. Bekanntgabe des Wahlergebnisses
§ 25 PWG
16. Einführung der Gewählten
§ 27 PWG
Sommerferien zwischen 24.06. (Saarland) und 06.09. (Nordrhein-Westfalen)
Herbstferien zwischen 04.10. (Rheinland-Pfalz, Saarland) und 05.11. (Nordrhein-Westfalen)
30.10.2011
Beginn des Wahlvorschlagsverfahrens durch Aufruf der Mitglieder der Kirchengemeinde, Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen
- im Gottesdienst und
- durch sonstige Bekanntmachung
für 10 Werktage bis 11.11.2011
§ 11 Abs. 1 PWG
06.11.2011
Aufruf im Gottesdienst zur Benennung von Kandidatinnen und Kandidaten
§ 11 Abs. 1 PWG
11.11.2011
Ende der Vorschlagsfrist
§ 11 Abs. 1 PWG
bis 16.11.2011
Prüfung der Wahlvorschläge durch das Presbyterium, ggf. Zurückweisung eines Wahlvorschlages
§ 13 PWG
25.11.2011
Benachrichtigung der oder des vorschlagenden und vorgeschlagenen Mitglieds der Kirchengemeinde und des Kreissynodalvorstandes und Beschwerde beim Kreissynodalvorstand
§§ 13 Abs. 2, 32 PWG
ab 26.11.2011
Entscheidung des Kreissynodalvorstandes
§ 32 PWG
bis Anf. Dez. 2011
Beschlussmäßige Feststellung der Vorschlagsliste durch Presbyterium
§ 13 Abs. 3 PWG
Bei nichtausreichender Vorschlagsliste
bis 16.11.2011
Bericht des Presbyteriums an den Kreissynodalvorstand
§ 14 Abs. 1 PWG
ab 17.11.2011 bis Ende Nov. 2011
Entscheidung des Kreissynodalvorstandes, ob die Wahl verschoben wird oder die Vorgeschlagenen als gewählt gelten sollen.
§ 14 Abs. 2 und 3 PWG
Weihnachtsferien zwischen 21.12.2011 (Hessen) und 06.01.2012 (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen)
ca. 8 bis 6 Wochen vor der
Wahl (spätestens bis zum 31.12.2011)
Erstellen der Wahlbenachrichtigungen
§ 15 PWG
08.01.2012
Auslegung des Wahlverzeichnisses für die Dauer von 3 Wochen
§ 18 PWG
spätestens bis 15.01.2012
Zugang der Wahlbenachrichtigungen
22.01.2012
Letzter Termin für eine Gemeindeversammlung zur Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten
Hinweis: Zweimalige Kanzelabkündigung
§ 16 Abs. 1 PWG, Artikel 35 KO
29.01.2012
Schließung des Wahlverzeichnisses
§ 18 PWG
31.01.2012, 24.00 Uhr
Ende der Antragsfrist für die Briefwahl
§ 19 Abs. 3 PWG
bis 04.02.2012 16.00 Uhr
Eingang der Briefwahlumschläge
§ 20 Abs. 1 PWG
04.02.2012 ab 16.00 Uhr
Vorprüfung der Briefwahlunterlagen durch den Wahlvorstand
§ 20 Abs. 4 PWG
05.02.2012
Wahlsonntag
§ 22 PWG
bis 06.02.2012
Feststellung des Wahlergebnisses und unverzüglich schriftliche
Benachrichtigung an die Gewählten
§ 24 Abs. 1 und 3 PWG
bis 10.02.2012
Erklärung der Gewählten über die Annahme der Wahl
§ 24 Abs. 3 letzter Satz PWG
12.02.2012
Bekanntgabe der Namen der Gewählten im Gottesdienst
§ 26 PWG
13.02.2012
Bekanntgabe des Wahlergebnisses – bei einer Aufgliederung der Gemeinde in Wahlbezirke aller Ergebnisse – mit Rechtsbehelfsbelehrung
§ 25 PWG
16.02.2012, 24.00 Uhr
Ende der Beschwerdefrist
§§ 25 Abs. 2 und 3, 32 PWG
bis 24.02.2012
Entscheidung des Kreissynodalvorstandes oder des von ihm gebildeten Ausschusses über die Beschwerde
§§ 31 und 32 PWG
26.02.2012
Abkündigung für die Amtseinführung am 04.03.2012 der gewählten und der als gewählt erklärten Presbyteriumsmitglieder
§ 27 PWG
04.03.2012
frühester Einführungstermin Abkündigung für die Amtseinführung am 11.03.2012 der gewählten und der als gewählt erklärten Presbyteriumsmitglieder
11.03.2012
spätester Einführungstermin