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Entgeltgruppenplan zum BAT-KF
für Mitarbeiterinnen in Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften, Arbeitsmarktinitiativen, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Projekten sowie Integrationsfirmen
(S-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF - SEGP.BAT-KF -)

Anlage 3 zum BAT-KF
geändert durch Arbeitsrechtsregelungen vom 20. Juni 2012 (KABl. S. 221) und 25. Juni 2015 (KABl. S. 187)


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Vorbemerkungen

  1. Der S-Entgeltgruppenplan gilt für die Mitarbeiterinnen, die in Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften, Arbeitsmarktinitiativen, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Projekten sowie Integrationsfirmen tätig sind.
  2. Die Vorbemerkungen des Allgemeinen Entgeltgruppenplanes zum BAT-KF/MTArb-KF gelten entsprechend.
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Berufsgruppe 1

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Stammkräfte in Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften, Arbeitsmarktinitiativen, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Projekten1,3

Fallgruppe
Tätigkeitsmerkmal
Entg.Gr.
1
Mitarbeiterinnen, soweit nicht einer höheren Fallgruppe zugeordnet
S 1
2
Mitarbeiterinnen, die eine Arbeitsgruppe beaufsichtigt;
Mitarbeiterinnen in der Verwaltung mit mindestens 25 % Anteilen selbstständiger Arbeit
S 2
3
Mitarbeiterinnen mit einschlägigem beruflichen Abschluss oder einschlägiger beruflicher Erfahrung, die eine Arbeitsgruppe anleiten;
Mitarbeiterinnen in der Verwaltung mit selbstständigem Verantwortungsbereich
S 3
4
Mitarbeiterinnen mit einschlägigem beruflichen Abschluss oder einschlägiger beruflicher Erfahrung, die eine Arbeitsgruppe anleiten und in besonderem Umfang für diese Gruppe Verantwortung tragen2;
Mitarbeiterinnen in der Verwaltung mit einschlägigem beruflichen Abschluss oder einschlägiger beruflicher Erfahrung mit einem besonderen Verantwortungsbereich;
pädagogische und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen;
Mitarbeiterinnen, die Stütz- und Förderunterricht durchführt
S 4
5
Mitarbeiterinnen in der Verwaltung mit einschlägigem beruflichen Abschluss oder einschlägiger beruflicher Erfahrung, denen Mitarbeiterinnen unterstellt sind, die nicht Maßnahmeteilnehmende sind;
Mitarbeiterinnen, die regelmäßig Planungs- und Organisationsaufgaben durchführen;
pädagogische und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen, die besonders schwierige Aufgaben wahrnehmen;
Arbeitsvermittlerinnen
S 5
6
Mitarbeiterinnen mit einschlägigem beruflichen Abschluss oder einschlägiger beruflicher Erfahrung mit herausgehobenem Verantwortungsbereich ( z.B. Leitung eines Arbeitsbereiches);
Mitarbeiterinnen mit therapeutisch-diagnostischer Tätigkeit,
Arbeitsvermittlerinnen mit herausgehobenem Verantwortungsbereich
S 6
7
Mitarbeiterinnen mit einschlägigem beruflichen Abschluss oder einschlägiger beruflicher Erfahrung mit besonders herausgehobenem Verantwortungsbereich
S 7
8
Mitarbeiterinnen mit herausgehobener Verantwortung für mehrere Aufgabengebiete oder Einrichtungsteile;
Vertretung der Mitarbeiterinnen nach S 9
S 8
9
Mitarbeiterinnen als Leitung der gesamten Einrichtung
S 9
Anmerkungen
1
Den Mitarbeiterinnen kann bei erheblich überdurchschnittlichen Leistungen eine monatliche, widerrufliche Zulage in Höhe bis zu 10 % der Vergütung gezahlt werden. Näheres kann in einer Dienstvereinbarung geregelt werden.
2
In besonderem Umfang Verantwortung für diese Gruppe trägt die Mitarbeiterin, wenn sie Meisterin in einem einschlägigen Beruf ist und damit ausbilden darf.
3
Stammkräfte im Sinne dieser Berufsgruppe sind alle Mitarbeiterinnen, die angestellt sind, um die Infrastruktur der Einrichtung sicherzustellen, und keine auf die konkrete Person bezogene Förderung aus arbeitsmarktpolitischen Programmen erhalten.
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Berufsgruppe 2 1,2

Fallgruppe
Tätigkeitsmerkmal
Entg. Gr.
1
angelernte Helferinnen
H 1
2
Mitarbeiterinnen mit einer für die Tätigkeit förderlichen mindestens einjährigen Ausbildung
H 2
Anmerkungen
1
Helferinnen im Sinne dieser Berufsgruppe sind Mitarbeitende, die unmittelbar vor ihrer Einstellung mindestens ein Jahr arbeitslos waren und mindestens zwei Vermittlungshemmnisse im Sinne von § 16 e SGB II aufweisen oder als Maßnahmeteilnehmende im Sinne der Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse und der Vergütung für die Maßnahmeteilnehmenden in Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften, Arbeitsmarktinitiativen, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Projekten beschäftigt waren.
2
In dieser Berufsgruppe sind Mitarbeiterinnen einzugruppieren, die ihre Beschäftigung nach dem 30. Juni 2015 aufnehmen.