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Beschluss der Kirchenleitung vom 28. November 2008
Richtlinien
zur Fortbildung für Leitungsaufgaben
Beschluss der Kirchenleitung vom 28. November 2008
(KABl. 2009 S. 46)
geändert durch Beschluss der Kirchenleitung vom 29. November 2013 (KABl. 2014, S. 14)
Presbyterium
Für den Bereich der Presbyterien gelten die "Richtlinienfür die Fortbildung von Presbyterien1#" vom 18. Dezember 2007, KABl. 2008, S. 19-21. Dort heißt es u.a.: „Die Zukunftsfähigkeit der presbyterial-synodalen Ordnung erfordert qualifizierte Entscheidungen und qualifizierte Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in den Gemeinden. Dies bedingt die grundsätzliche Notwendigkeit von Fortbildung und ein Verständnis von Fortbildung als integralem Bestandteil des Presbyterdienstes. Regelmäßige Fortbildung ist somit kein Additivum, sondern konstitutiver Bestandteil von Leitung in der Kirche.“ Dazu gehören besonders die Bereiche Führen und Leiten.
Für den Bereich der Presbyterien gelten die "Richtlinienfür die Fortbildung von Presbyterien1#" vom 18. Dezember 2007, KABl. 2008, S. 19-21. Dort heißt es u.a.: „Die Zukunftsfähigkeit der presbyterial-synodalen Ordnung erfordert qualifizierte Entscheidungen und qualifizierte Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in den Gemeinden. Dies bedingt die grundsätzliche Notwendigkeit von Fortbildung und ein Verständnis von Fortbildung als integralem Bestandteil des Presbyterdienstes. Regelmäßige Fortbildung ist somit kein Additivum, sondern konstitutiver Bestandteil von Leitung in der Kirche.“ Dazu gehören besonders die Bereiche Führen und Leiten.
Vorsitzende eines Presbyteriums bilden sich möglichst jährlich im Bereich Führen und Leiten fort. Dies geschieht etwa durch den Besuch einer Fortbildung oder durch Einzelcoaching.
Pfarrerinnen und Pfarrer bilden sich möglichst jährlich im Bereich Führen fort. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem Mitarbeitendengespräch. Dies geschieht etwa durch Pastoralkollegs, Fortbildungen vor Ort in Einzelmodulen oder durch Einzelcoaching.
Kreissynode
Im Jahr nach der Neukonstitution befasst sich die Kreissynode explizit mit dem Thema Leitung. Dies geschieht etwa durch ein Schwerpunktthema, ein Einzelmodul oder durch eine Klausur der Neuberufenen.
Der Kreissynodalvorstand bildet sich möglichst jährlich im Bereich Führen und Leiten fort. Dies geschieht etwa auf einer Klausurtagung, als Schwerpunktthema einer Sitzung oder durch Einzelmodule in mehreren Sitzungen.
Für Superintendentinnen und Superintendenten, Assessorinnen und Assessoren werden die Langzeitfortbildungen in Form von Einzelmodulen weiterentwickelt und den neuen Erfordernissen angepasst. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem Mitarbeitendengespräch. Darüber hinaus bietet das Dezernat Personalentwicklung Schulungstage, insbesondere verpflichtende Einführungstage für Neugewählte, zu Einzelthemen mit Fachreferentinnen und Fachreferenten an.
Die Leitenden Dezernentinnen und Dezernenten des Landeskirchenamtes befassen sich möglichst jährlich insbesondere mit den Themen Teamentwicklung, Kooperation und Führung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Mitarbeitendengespräch. Spezielle Fortbildungen dazu sind bereits in Planung.
Das Kollegium des Landeskirchenamtes bildet sich möglichst jährlich in einer spezifischen Leitungsaufgabe, insbesondere zu speziellen Fragen der Behördenleitung, fort. Dies geschieht etwa auf einer Klausurtagung, als Schwerpunktthema einer Sitzung oder durch Einzelmodule in mehreren Sitzungen.
Die Kirchenleitung bildet sich möglichst jährlich in Leitungsfragen in Bezug auf die spezifischen Aufgaben dezentraler Leitung der EKiR sowie Leitung der Synode fort. Dies geschieht etwa auf einer Klausurtagung, als Schwerpunktthema einer Sitzung oder durch Einzelmodule in mehreren Sitzungen. An diesen Veranstaltungen sollten auch die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse teilnehmen. Hier ist es sinnvoll, angemessene Angebote in überregionalen Einrichtungen wahrzunehmen. Für neu gewählte Kirchenleitungsmitglieder werden spezielle Einführungsseminare angeboten.
Für die Landessynodalen werden spezifische Einführungs- und Fortbildungsangebote bereitgestellt.
Für den gesamten Prozess muss bedacht werden, dass auf allen Ebenen – Presbyterien, Kirchenkreis, Landeskirche – entsprechende Abrechnungsobjekte zur Finanzierung eingerichtet werden müssen. Ohne die Bereitschaft, für diese Fortbildung entsprechende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, kann es keine qualifizierte Fortbildung geben.
Die Bereitschaft zur Fortbildung für Leitungsaufgaben ist Voraussetzung für die Kandidatur zu allen leitenden Positionen, auch für Wahlämter.
Delegierte in Aufsichtsgremien nehmen in der Regel an speziellen Fortbildungsangeboten in betriebs- und finanzwirtschaftliche Grundlagen teil.
Delegierte in Aufsichtsgremien, sofern sie aus betriebs- oder finanzwirtschaftlichen Bereichen kommen, nehmen in der Regel an Fortbildungsangeboten teil, die in kirchliche Grundlagen und Kontexte einführen.